Leistungen

Unsere umfangreichen
Dienstleistungen für Ihre Anliegen

In Liechtenstein ist für die wichtigsten Urkunden des Rechtslebens insbesondere im Gesellschaftsrecht (z.B. Gründung einer Aktiengesellschaft, Statutenänderungen bei Verbandspersonen) und im Immobilienrecht, die Errichtung von öffentlichen Urkunden oder die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen erforderlich. Als Notarin in Liechtenstein biete ich Ihnen eine Vielzahl an notariellen Dienstleistungen gemäss dem liechtensteinischen Notariatsgesetz.

Zu meinen angebotenen Leistungen zählen unter anderem

Ihr Vertrauen und Ihre Zufriedenheit stehen für mich an erster Stelle. Daher lege ich grossen Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung meiner Mandanten. Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren.

Honorar
Für liechtensteinische Notare besteht das Recht der freien Vereinbarung eines Honorars. Das Honorar bemisst sich nach Art und Umfang der Bemühungen sowie nach der Schwierigkeit des Falles. Über die angemessene Höhe des Honorars hat die liechtensteinische Notariatskammer eine Honorarrichtlinie erlassen, die auf der Homepage der liechtensteinischen Notariatskammer (http://www.notariatskammer.li) abgerufen werden kann.

In Liechtenstein besteht kein Notariatszwang. Verschiedene Dienstleistungen wie Beglaubigungen und öffentliche Beurkundungen werden kostengünstig vom Fürstlichen Landgericht, dem Amt für Justiz und den Gemeinden angeboten. Es wird empfohlen, die Kosten vorab zu vergleichen.