Unsere umfangreichen
Dienstleistungen für Ihre Anliegen
In Liechtenstein ist für die wichtigsten Urkunden des Rechtslebens insbesondere im Gesellschaftsrecht (z.B. Gründung einer Aktiengesellschaft, Statutenänderungen bei Verbandspersonen) und im Immobilienrecht, die Errichtung von öffentlichen Urkunden oder die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen erforderlich. Als Notarin in Liechtenstein biete ich Ihnen eine Vielzahl an notariellen Dienstleistungen gemäss dem liechtensteinischen Notariatsgesetz.
Zu meinen angebotenen Leistungen zählen unter anderem
Öffentliche Beurkundungen nach
liechtensteinischem Recht
- Erstellung von öffentlichen Urkunden bei der Gründung von juristischen Personen
- Öffentliche Beurkundung von Statutenänderungen und Kapitalmassnahmen bei Verbandspersonen
- Öffentliche Beurkundung von rechtserheblichen Tatsachen und Rechtsverhältnissen, wenn an deren Belegung in einer notariellen Urkunde ein schutzwürdiges Interesse besteht und deren rechtliche Bedeutung überblickt werden kann
- Erstellung exekutionsfähiger Urkunden, welchen dieselbe rechtliche Qualität zukommt, wie einem gerichtlichen Vergleich
Öffentliche Beurkundungen nach
ausländischem Recht
Um auch internationale Kunden bestmöglich zu betreuen, biete ich auch öffentliche
Beurkundungen nach ausländischem Recht an. Zu den angebotenen Dienstleistungen
gehören
- Erstellung von Urkunden nach ausländischem Recht: Eine solche Beurkundung ist möglich, wenn der liechtensteinische Notar die relevanten Rechtshandlungen versteht, sie den Parteien erklären kann und über ausreichendes Wissen im ausländischen Recht verfügt, um sicherzustellen, dass das Rechtsgeschäft mit diesem Recht vereinbar ist.
- Abnahme von eidesstattlichen Erklärungen (Affidavits), Eiden und ähnlichen Erklärungstypen: Hierfür gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Erstellung von Urkunden nach ausländischem Recht.
- Protokollierung von unbeeideten und eidlichen Zeugenaussagen für die Nutzung oder Vorbereitung von Gerichtsverfahren im Ausland (pretrial depositions)
Beglaubigungen
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
- Beglaubigung von Kopien, Abschriften und Auszügen
- Beglaubigungen von Übersetzungen
- Datumsbeglaubigungen
Elektronische Beurkundung und Beglaubigung
Seit 01.05.2024 ermöglicht das liechtensteinische Notariatsgesetz die Durchführung elektronischer Beurkundungen und Beglaubigungen. Die elektronische Beurkundung und Beglaubigung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
- Zeitersparnis: Dokumente können schnell und unkompliziert elektronisch beurkundet und beglaubigt werden, ohne dass ein persönlicher Termin erforderlich ist.
- Flexibilität: Sie können die Dienstleistungen bequem von überall aus in Anspruch nehmen.
- Sicherheit: Die elektronischen Verfahren gewährleisten höchste Sicherheitsstandards und schützen Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff.
- Nachhaltigkeit: Durch den Verzicht auf Papierdokumente tragen wir gemeinsam zur Reduzierung des Papierverbrauchs und zum Schutz der Umwelt bei.
Ich freue mich, Ihnen diese moderne und effiziente Dienstleistung anbieten zu können.
Beurkundungen und Beglaubigungen vor Ort
Um Ihnen noch mehr Flexibilität und Komfort zu bieten, biete ich auch die Möglichkeit, Beurkundungen und Beglaubigungen bei Ihnen vor Ort (innerhalb des Hoheitsgebiets von Liechtenstein) vorzunehmen. Ob am Sitz Ihres Unternehmens, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen für Sie passenden Ort – ich komme gerne zu Ihnen, um Ihre notariellen Angelegenheiten direkt vor Ort zu erledigen.
Ihr Vertrauen und Ihre Zufriedenheit stehen für mich an erster Stelle. Daher lege ich grossen Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung meiner Mandanten. Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren.
Honorar
Für liechtensteinische Notare besteht das Recht der freien Vereinbarung eines Honorars. Das Honorar bemisst sich nach Art und Umfang der Bemühungen sowie nach der Schwierigkeit des Falles. Über die angemessene Höhe des Honorars hat die liechtensteinische Notariatskammer eine Honorarrichtlinie erlassen, die auf der Homepage der liechtensteinischen Notariatskammer (http://www.notariatskammer.li) abgerufen werden kann.
In Liechtenstein besteht kein Notariatszwang. Verschiedene Dienstleistungen wie Beglaubigungen und öffentliche Beurkundungen werden kostengünstig vom Fürstlichen Landgericht, dem Amt für Justiz und den Gemeinden angeboten. Es wird empfohlen, die Kosten vorab zu vergleichen.